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Sozialer Dienst der Justiz

Corona-Virus

Die Corona-Pandemie stellt auch Sachsen-Anhalts Justiz vor große Herausforderungen.

Oberstes Ziel in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Das bedeutet für die Zeit der Pandemie auch für den Publikumsverkehr und den Umgang mit Probandinnen und Probanden bei den Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz deutliche Einschränkungen. 

Allgemeines

Der Soziale Dienst der Justiz ist im Rahmen der ambulanten Strafrechtspflege tätig. Hierin zusammengefasst sind die Einrichtungen der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, des Täter-Opfer-Ausgleichs, der Opferberatung und der psychosozialen Prozessbegleitung.

Dienststellen

In Sachsen-Anhalt existieren sechs Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz:

Öffnungszeiten

Der Soziale Dienst der Justiz hat keine festen Öffnungszeiten. Diese werden in den jeweiligen Internetauftritten der Dienststellen veröffentlicht.

Sprechzeiten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben individuell wechselnde Sprechzeiten eingerichtet. Vereinbaren Sie also unbedingt vorher einen Gesprächstermin.

Opfer von Straftaten

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich über folgenden Link über Ihre Rechte als Opfer informieren.